Rechtsgrundlagen
Fachkurs gemäss BZG Art. 50 / BZG-AG Art. 24a / WZSK AG
Zielpublikum
Personen mit Freude am Arbeiten mit Kulturgütern
Vorraussetzungen für den Kursbesuch
Abgeschlossene Grundausbildung & WK 3 – 21 Tage, BZG Art. 53, ZSO
Kursziel / -inhalt
- Kennen der Grundlagen des Kulturgüterschutzes
- Selbständig Inventare von Kulturgütern erstellen
- Fachwissen bezüglich Sicherungs- und Konservierungsmassnahmen von Kulturgütern und umsetzen können
- Sensibilisiert werden, namentlich im Bereich der lokalen Kulturgüter und ihrer Erhaltung
- Orientiert über die Zusammenarbeit des KGS mit Partnerorganisationen
- Einführung in die Thematik "Kulturgüter– Kulturgüterschutz"
- Praktische und theoretische Schulung mit Wort und Bild
- Zusammenarbeit und Austausch mit den kantonalen Kulturinstitutionen und Partnerorganisationen
- Erarbeiten der Grundlagen (Exkursion)
Methodik / Didaktik
- Gruppenarbeiten, Übungen und Einsatz
Dauer
5 Tage jeweils 08.00 – 17.00 Uhr
Durchführungsmodus
Mehrmals jährlich
Ort
Zivilschutz Ausbildungszentrum Eiken

Zusatzkurs für Kulturgüterschutz Spezialist (ZK KGS Spez)

Was macht ein Führungsunterstützer?
- Verfassen von Meldungen
- Führen von Karten und Übersichten
- Erstellen, Betreiben und Unterhaltenvon Telematikmitteln
- Betreiben von Informationsstellen
Was macht ein Betreuer?
- Betrieb von Betreuungsstellen
- Betrieb von Infostellen
- Unterstützung öffentliches Gesundheitswesen
Was macht ein pionier?
- Retten aus Trümmerlagen
- Ausführen von technischen Sicherungs- und Instandstellungsarbeiten
- Unterstützung der Polizei und Feuerwehr
Was macht ein Infrastrukturwart?
- Unterhaltsarbeiten sicherstellen
- Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtung sicherstellen
- Technischer Betrieb sicherstellen
- Störungsbehebung
Was macht ein Materialwart?
- Inventarisieren
- Zweckmässige Materiallagerung
- Instandhaltungsarbeiten
- Bereitstellung des Materials
Was macht ein Koch?
- Mahlzeiten zubereiten
- Hygiene- und Qualitätssicherung
- Betreiben von stationären Küchen sowie Feldküchen